Als Kleinunternehmer im Sinne von § 19 Abs. 1 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet. Die An- und Abfahrtskosten innerhalb von 5 km von meinem Wohnort sind im Preis enthalten, bei weiteren Entfernungen berechne ich pro km 0,50 Euro sowie ggfs. anfallende Parkraumbewirtschaftungskosten. Die Schlüsselübergabe wird jeweils mit einer Pauschale von 6 Euro zzgl. der Kosten für An-/Abfahrt berechnet, sofern sie nicht im Rahmen des Kennenlerngesprächs erfolgt oder durch den Tierhalter selbst vorgenommen wird.
Die häusliche Tierbetreuung zählt zu den haushaltsnahen Dienstleistungen gemäß § 35 a EStG und kann steuerlich geltend gemacht werden.